Abwehranspruch wegen Immissionen vom Nachbarbaumvon tc-aktuelles
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Eigentümer eines Grundstücks hinsichtlich der von einem darauf befindlichen Baum ausgehenden natürlichen Immissionen auf benachbarte Grundstücke Störer, wenn er sein Grundstück nicht ordnungsgemäß bewirtschaftet. Hieran fehlt es in der Regel, wenn die für die Anpflanzung bestehenden landesrechtlichen Abstandsregelungen eingehalten sind. Ein Anspruch auf Beseitigung des Baums lässt sich in diesem Fall nach Ansicht des Bundesgerichtshofes auch nicht aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis herleiten (BGH, Urteil vom 20.09.2019 – V ZR 218/18).